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Newsletter 12/2025

Zum Start in die Vorweihnachtszeit informieren wir Sie ein letztes Mal in diesem Jahr über aktuelle Entwicklungen im Vergaberecht.

EU-Schwellenwerte 2026/2027 veröffentlicht

Die Änderung der Schwellenwerte erfolgt auf Grundlage des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (Government Procurement Agreement – GPA).

In einem Rhythmus vom 24 Monaten werden die EU-Schwellenwerte überprüft und angepasst. Die turnusmäßigen Anpassung sind notwendig, da die Festlegungen im GPA auf einer künstlich geschaffenen Währungseinheit beruhen, sogenannten Sonderziehungsrechten.

Da für diese kein fester Wechselkurs im Verhältnis zum Euro festgeschrieben wurde, sind die Werte der Sonderziehungsrechte entsprechend der Wechselkursschwankungen von der EU-Kommission im Zweijahresrhythmus neu zu berechnen.

Gutachten unterstreicht Bedeutung der Losvergabe für Mittelstand

Mit dem Festhalten am Vorrang der Losvergabe bei öffentlichen Aufträgen handelt die Bundesregierung im Sinne des Koalitionsvertrages, so Prof. Dr. Eßig und Prof. Dr. Burgi. In ihren Gutachten für die Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) und den Zentralverband des Deutschen Handwerks bewerten die Vergaberechtsexperten die Bedeutung des Erhalts des Primats der Fach- und Teillosvergabe bei der öffentlichen Auftragsvergabe für den Mittelstand und Wettbewerb aus beschaffungsrechtlicher und vergaberechtlicher Perspektive.

Aus den Bundesländern

Nordrhein-Westfalen:
§ 75a GO NRW löst Vergabegrundsätze ab

Am 01.01.2026 entfallen die kommunalen Vergabegrundsätze des Landes Nordrhein-Westfalen. Dafür treten die Regelungen des § 75a der Gemeindeordnung mit den Grundsätzen wie Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Sparsamkeit sowie Gleichbehandlung und Transparenz in Kraft. In der Broschüre „Kommunale Vergaben im Land Nordrhein-Westfalen“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalens, werden die Grundsätze näher erläutert. Außerdem enthält sie Hinweise zu möglichen Gestaltungsmöglichkeiten und praktische Anwendungstipps. Die Broschüre erhalten Sie über den Link: § 75a GO NRW löst Vergabegrundsätze ab | Vergabe.NRW

Ihr Ansprechpartner:
Sebastian Greif, 02151 635410, Sebastian.greif@mittlerer-niederrhein.ihk.de

Bayern: Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013): „Setzen und Losen“

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMi) gibt in seinem Schreiben vom 14.11.2025Hinweise zum geänderten Umgang mit § 3 Abs. 3 RPW 2013.Gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 hat der Auslober im Nichtoffenen Wettbewerb die Möglichkeit, geeignete Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorauszuwählen (zu „setzen“), die in der Wettbewerbsbekanntmachung für das Bewerbungsverfahren benannt werden müssen.

Sachsen-Anhalt: Neuregelung im Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt

Am 01.11. 2025 ist das geänderte Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt in Kraft getreten. Das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt wurde im September vom Landtag beschlossen und im Amtsblatt verkündet. Das Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt hat eine bis zum 31.12. 2028 befristete Geltungsdauer.

Aus der EU

Konsultationen zu EU-Vergaberichtlinien gestartet

Die EU-Kommission hat eine Konsultation zur Überarbeitung und Modernisierung der EU-Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen gestartet. Bis zum 26.01.2026 sind Interessengruppen wie Behörden, Unternehmen, Zivilgesellschaft, Sozialpartner und Wissenschaft eingeladen, sich mit ihren Beiträgen einzubringenDie Rückmeldungen werden in die Ausarbeitung des Legislativvorschlags einfließen, der im zweite Quartal 2026 erwartet wird. Zur Konsultation gelangen Sie hier.

Ihr Ansprechpartner:
Steffen Müller, Tel. 089 5116-3172, muellers@abz-bayern.de

Auftragsberatungsstelle Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Eckdrift 97, 19061 Schwerin
Deutschland

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