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Sachsen:
Kabinett bringt Vergabegesetz auf den Weg
Am 27.02.2024 hat das Kabinett den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes zur Anhörung freigegeben.
Die Zielstellungen des Gesetzes bleiben im Wesentlichen unverändert, so dass sich weiterhin unter anderem die Modernisierung und Aktualisierung des Vergaberechts, die Schaffung eines Rechtsrahmens zu Förderung fairer, sozialer und ökologischer Bedingungen für den Wettbewerb sowie die verpflichtende Berücksichtigung von Lebenszykluskosten sowie Energieeffizienz im Rahmen der Leistungsbeschreibungen im Entwurf finden lassen.
In Sachsen soll mit der Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes auch die UVgO in Kraft gesetzt werden. Sachsen ist das einzige Bundesland, welches noch die VOL/A für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich anwendet.
Alle anderen Bundesländer haben die UVgO zuvor durch u.a. entsprechende landesrechtliche Regelungen in Kraft gesetzt:
2017 Bundesverwaltung, Hamburg, Bremen
2018 Bayern, Saarland, Brandenburg, NRW, Baden-Württemberg
2019 Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Thüringen
2020 Niedersachsen, Berlin
2021 Rheinland-Pfalz, Hessen
2022 Sachsen-Anhalt
offen Sachsen
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin:
Kristina Franke, kristinafranke@abstsachsen.de