Sachsen: 
Kabinett bringt Vergabegesetz auf den Weg

Am 27.02.2024 hat das Kabinett den Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes zur Anhörung freigegeben. 

Die Zielstellungen des Gesetzes bleiben im Wesentlichen unverändert, so dass sich weiterhin unter anderem die Modernisierung und Aktualisierung des Vergaberechts, die Schaffung eines Rechtsrahmens zu Förderung fairer, sozialer und ökologischer Bedingungen für den Wettbewerb sowie die verpflichtende Berücksichtigung von Lebenszykluskosten sowie Energieeffizienz im Rahmen der Leistungsbeschreibungen im Entwurf finden lassen.

In Sachsen soll mit der Novellierung des Sächsischen Vergabegesetzes auch die UVgO in Kraft gesetzt werden. Sachsen ist das einzige Bundesland, welches noch die VOL/A für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Unterschwellenbereich anwendet.

Alle anderen Bundesländer haben die UVgO zuvor durch u.a. entsprechende landesrechtliche Regelungen in Kraft gesetzt:
2017         Bundesverwaltung, Hamburg,   Bremen
2018         Bayern, Saarland, Brandenburg, NRW, Baden-Württemberg
2019         Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Thüringen 
2020        Niedersachsen, Berlin 
2021         Rheinland-Pfalz, Hessen 
2022         Sachsen-Anhalt
offen         Sachsen

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Kristina Franke, kristinafranke@abstsachsen.de

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