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Relevanz von Honorarangeboten in der Vergabe
Es ist vermehrt zu beobachten, dass bei der Vergabe von Planungsleistungen, das Honorarangebot als wesentliches oder sogar ausschließliches Zuschlagskriterium gewählt wird. Selbst im Regelungsbereich der VgV kommt das vor, obwohl das öffentliche Vergaberecht an dieser Stelle eindeutig auf den Leistungswettbewerb abstellt. Der Vergabegrundsatz gilt damit auch im Unterschwellenbereich, dennoch ist das vermehrte Aufkommen ausschließlicher Honorarabfragen dort bereits länger zu beobachten. Zumeist geschieht dies gegen die Überzeugung der Mitarbeitenden in den Bauverwaltungen, die entsprechende Vorgaben ihrer Vergabestellen umzusetzen haben, denen die baufachlichen Zusammenhänge leider nicht immer klar sind.
Nunmehr hat die Bundesarchitektenkammer eine Argumentationshilfe herausgebracht, in der anschaulich und übersichtlich dargestellt wird, warum der Honorarwert beim Bauen eine bestenfalls untergeordnete Rolle spielen darf. Sie richtet sich insbesondere an Vergabestellen und Bauverwaltungen der öffentlichen Hand und kann unter dem nachfolgendem Link abgerufen werden.
Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Tauber, Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, 0431 98 65 144