Verordnung über die Auftragswerte nach der Unterschwellenvergabeordnung und der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A – Ausgabe 2019 – (Auftragswerteverordnung – AwVO) vom 14. Dezember 2023

 

In Sachsen-Anhalt ist die bis zum 31. Dezember 2023 befristete Anhebung der Wertgrenzen, bis zu denen vereinfachte Vergabeverfahren möglich sind, um ein weiteres Jahr verlängert worden. Die Verordnung ist an die seit 01. Januar 2024 geltenden EU-Schwellenwerte angepasst. Erhöht haben sich ferner die Auftragswerte für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, die als Direktkauf beschafft werden können. Bauleistungen dürfen nunmehr bis zu einem Auftragswert von 20.000,00 Euro netto und Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 10.000,00 Euro netto unter Berücksichtigung der Haushaltsgrundsätze ohne Vergabeverfahren beschafft werden.

Die neue Auftragswerteverordnung ist zum 01. Januar 2024 in Kraft getreten und tritt mit Ablauf des 31.Dezember 2024 außer Kraft.
Die Verordnung können Sie hier abrufen.

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Andrea Broll, broll@sachsen-anhalt.abst.de, 0391 6230 446

 

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