Leitfaden und Formulare zu Open-House-Verfahren

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin stellt einen Leitfaden zu Open-House-Verfahren zur Verfügung, der die Anforderungen zur Durchführung dieses Verfahrens komprimiert zusammenfasst. Bei einem Open-House-Verfahren schließt der öffentliche Auftraggeber entsprechende Verträge mit allen interessierten Unternehmen ab, ohne das eine Auswahl getroffen wird. Open-House-Verfahren unterliegen damit nicht dem Vergaberecht, ein handelt sich um ein einfaches Zulassungsverfahren. Für das Verfahren werden auch entsprechende Formulare angeboten. Den Leitfaden und die Formulare finden Sie hier.

 

Ihr Ansprechpartner:
Steffen Müller, muellers@abz-bayern.de, 089 511 631 72

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