Das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V

Datum: Dienstag, 5. März 2024
Uhrzeit: 15:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Ort: Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Schwerin (BTZ), Werkstraße 600, 19061 Schwerin

Diese Veranstaltung richtet sich an Unternehmen (Bieter und Bewerber) sowie an interessierte öffentliche Auftraggeber.

 

 

Im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 28/2023 vom 29.12.2023 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 18.12.2023 bekannt gemacht.

Nach Artikel 5 des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts treten außer Kraft:
- das Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 07.07.2011,
- die Mindest-Stundenentgelt-Verordnung vom 07.09.2018,
- die Vergabedurchführungslandesverordnung vom 22.05.2012 und
- der Vergabeerlass vom 12.12.2018.

Gemäß der Übergangsregelung in § 19 TVgG M-V verbleibt es bis zum Erlass der dort benannten Rechtsverordnung bei der bisherigen Rechtslage. Nach Auskunft des Wirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern befindet sich die Rechtsverordnung aktuell in der Verbandsanhörung. 

In dieser Veranstaltung geben wir einen ersten Einblick in die Neuregelungen und geben Hinweise für die Anwendung bei der Durchführung von Vergabeverfahren. 

 

Referent

Rechtsanwalt Björn Schugardt ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht in Schwerin. Er ist Justiziar der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern, Vorsitzender des Schlichtungsausschusses der Architektenkammern Mecklenburg-Vorpommern, Vergaberecht, Mitglied der ARGE Baurecht und des Deutschen Anwaltvereins. Während des Gesetzgebungsprozesses zum TVgG M-V wurde Rechtsanwalt Schugardt als Sachverständiger zu den Neuregelungen angehört. Seine Tätigkeitsgebiete erstrecken sich auf

- Baurecht
- Architekten- und Ingenieurrecht
- Vergaberecht
- Rechtliche Projektbetreuung
- Schiedsrichter beim Schiedsgericht Bau e.V.

 

Schulungsinhalt

- Vorstellung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern

 

Ablauf

- 14:30 Uhr - Eintreffen der Teilnehmer
- 15:00 Uhr - Begrüßung 
- 15:05 Uhr - Einführung in die Regelungen des TVgG M-V
- 17:00 Uhr - Ende der Veranstaltung

 

Teilnahmegebühren

  • 49,00 € zzgl. USt. für Mitglieder einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in MV
  • 79,00 € zzgl. USt. für Vergabestellen und Nichtmitglieder

Anmeldeschluss: 27.02.2024

Stornierungen
- sind bis zum Anmeldeschluss kostenfrei möglich,
- danach fallen die Teilnahmegebühren in voller Höhe an.

Eine Vertretung angemeldeter Teilnehmer ist jederzeit kostenfrei möglich. 

Bei Absagen durch den Veranstalter aus organisatorischen oder sonstigen Gründen, werden die gezahlten Gebühren in voller Höhe erstattet.
Im Falle einer Absage übernehmen wir keine weiteren Kosten.

 

Der Anmeldezeitraum ist abgelaufen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Anrede
Ich erkläre meine Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung meiner personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutzerklärung. *

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.