Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) tritt zum 1.1.2024 in Kraft

 

Die Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes ist am 30. November 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden.
Auf Grund der Initiative der Thüringer IHKn wurde das Thüringer Vergabegesetz verschlankt und entbürokratisiert.

Hierzu sollen folgende Maßnahmen beitragen:

  • die stärkere Bezugnahme auf Eigenauskünfte der Bieter statt der Forderung von Formblättern,
  • die einheitliche Festschreibung von höheren Mindestgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Direktvergaben sowohl im Baubereich als bei Lieferungen und Dienstleistungen,
  • die Schaffung von erleichterten Vorgaben, Angebote digital per E-Mail abgeben zu können.

Zudem wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes für Bauaufträge auf EUR 75.000 und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf EUR 30.000 erhöht.
Das Thüringer Vergabegesetz wird allerdings einen vergabespezifischen Mindestlohn beinhalten, der 1,50 Euro über den aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn liegen soll.

 

Ihr Ansprechpartner:
Markus Heyn, Markus.Heyn@erfurt.ihk.de, 03643 88540

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