Wir setzten auf unserer Website Cookies ein, wollen dir aber nicht auf den Keks gehen. Einige von ihnen sind notwendig, während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern. Du kannst deine Präferenzen jederzeit unter "Cookie-Einstellungen" ändern.
Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) tritt zum 1.1.2024 in Kraft
Die Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes ist am 30. November 2023 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden.
Auf Grund der Initiative der Thüringer IHKn wurde das Thüringer Vergabegesetz verschlankt und entbürokratisiert.
Hierzu sollen folgende Maßnahmen beitragen:
- die stärkere Bezugnahme auf Eigenauskünfte der Bieter statt der Forderung von Formblättern,
- die einheitliche Festschreibung von höheren Mindestgrenzen für Beschränkte Ausschreibungen, Verhandlungsvergaben und Direktvergaben sowohl im Baubereich als bei Lieferungen und Dienstleistungen,
- die Schaffung von erleichterten Vorgaben, Angebote digital per E-Mail abgeben zu können.
Zudem wurde der Anwendungsbereich des Gesetzes für Bauaufträge auf EUR 75.000 und für Liefer- und Dienstleistungsaufträge auf EUR 30.000 erhöht.
Das Thüringer Vergabegesetz wird allerdings einen vergabespezifischen Mindestlohn beinhalten, der 1,50 Euro über den aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn liegen soll.
Ihr Ansprechpartner:
Markus Heyn, Markus.Heyn@erfurt.ihk.de, 03643 88540