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Änderung der VgV –
Erläuterungen von BMWK
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) „Klarstellende Erläuterungen zur Auftragswertberechnung vor der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen“ veröffentlicht. Damit ist das Ministerium einer Aufforderung des Bundesrates nachgekommen. Dieser hatte die Erläuterung als notwendig angesehen, nachdem die bisherigen Sonderregelungen in den Vergabeverordnungen zur Ermittlung des Auftragswertes von Planungsleistungen gestrichen worden sind.
Für die Auftragswertberechnung ist zunächst zu bestimmen, inwieweit ein einheitlicher Auftrag vorliegt. Hierbei ist eine funktionale Betrachtung heranzuziehen. Ein einheitlicher Gesamtauftrag liegt demnach vor, sofern dessen Teilleistungen wirtschaftlich und technisch eine innere Kohärenz und eine funktionelle Kontinuität aufweisen. Das Ministerium weist darauf hin, dass nach Auffassung der EU-Kommission eine „andere Natur von Dienstleistungsaufträgen“ nicht als Begründung herangezogen werden könne, um von einer funktionalen Betrachtungsweise abzusehen. Die vollständige Erläuterung finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin:
Eva Waitzendorfer-Braun, eva.waitzendorfer-braun@absthessen.de, 0611 974588 0