Schleswig-Holstein
Schutzsuchenden-Vergabeverordnung verlängert

 

Die Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Gunsten Schutzsuchender (Schutzsuchenden-Vergabeverordnung) vom 23. März 2022 wurde verlängert. Damit gelten die Erleichterungen für Vergabeverfahren, die der Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen zur Aufnahme, Unterkunft, Versorgung oder Betreuung Schutzsuchender, insbesondere Geflüchteter aus der Ukraine sowie Erleichterungen für Bauaufträge, die Wohnzwecken dienen, weiter bis zum 31.12.2024.

Landesverordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge zu Gunsten Schutzsuchender

 

Ihre Ansprechpartnerin:
Sabine Tauber, Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein, 0431 98 65 144

 

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