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Neue Auslegungsleitlinien zur VO (EG) Nr. 1370/2007 veröffentlicht
Die EU-Kommission hat neue Auslegungsleitlinien zu der Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (VO (EG) Nr. 1370/2007) im EU-Amtsblatt (2023/C 222/01) veröffentlicht.
Die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 regelt, unter welchen Bedingungen öffentliche Verkehrsdienste, die Eisenbahn und andere schienengestützte Verkehrsträger Dienstleistungen erbringen oder die auf der Straße erbracht werden, organisiert und finanziert werden. Erstmals im Jahr 2014 nahm die Kommission eine Mitteilung über die Auslegungsleitlinien zu der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 an, mit der sie den Interessenträgern ihr Verständnis einiger Bestimmungen der Verordnung darlegte.
Vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 im Jahr 2016) und der vom Gerichtshof der Europäischen Union zur Verordnung ergangenen Rechtsprechung war eine Anpassung der Auslegungsleitlinien notwendig. Zum Verständnis der Leitlinien ist anzumerken, dass diesen keine bindende Wirkung zukommt. Die Kommission legt mit ihnen ihr Verständnis der Bestimmungen der Verordnung, insbesondere unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung der Unionsgerichte dar.
Die Veröffentlichung finden Sie hier.
Ihr Ansprechpartner:
Steffen Müller, muellers@abz-bayern.de, 089 511 631 72